Erklärung zur Barrierefreiheit
Konformitätsstand und Roadmap nach BFSG und WCAG 2.1 AA
Stand: Juni 2026
PDF herunterladen§ 1Geltungsbereich
1.1Diese Erklärung gilt für die unter exam-lab.de bereitgestellte Web-Plattform ExamLab einschließlich der vorgelagerten Bestell- und Vertragsstrecke (Registrierung, kostenloser Testzeitraum, kostenpflichtige Bestellung).
1.2Bestimmte Funktionen werden über Dienste Dritter erbracht, die wir nicht selbst entwickeln — insbesondere die Bezahlstrecke (Stripe Checkout), OAuth-Anmeldedienste und externe Verlinkungen. Wir weisen darauf hin, dass für diese Dienste eigene Zugänglichkeits-Informationen der jeweiligen Anbieter gelten. Soweit ein solcher Dienst — wie die Bezahlstrecke — in unsere Bestellstrecke eingebettet ist, verstehen wir ihn als Teil des von uns angebotenen Gesamtwegs; wir wirken im Rahmen des technisch Steuerbaren auf seine Zugänglichkeit hin und wählen Anbieter mit Bedacht aus. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nach Maßgabe von § 2 nicht.
§ 2Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit
2.1Maßgeblicher Rechtsrahmen für private Anbieter ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die dazu ergangene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV); diese setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) um. Technischer Prüfmaßstab ist der harmonisierte Standard EN 301 549; dieser verweist für Webangebote derzeit auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA.
2.2Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt demgegenüber für öffentliche Stellen des Bundes und ist auf ExamLab als privates Unternehmen nicht anwendbar; sie wird hier nur zur Einordnung des fachlichen Maßstabs erwähnt.
2.3ExamLab ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und fiele damit grundsätzlich in den sachlichen Anwendungsbereich des BFSG.
2.4Kleinstunternehmen-Ausnahme. Der Anbieter ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nr. 17 BFSG (weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme). Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Diese Ausnahme betrifft ausschließlich Dienstleistungen und nicht Produkte; ExamLab erbringt eine Dienstleistung. Für ExamLab besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach dem BFSG.
2.5Vorbehalt zum Fortbestand der Ausnahme. Die Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG knüpft an den Status als Kleinstunternehmen an. Sie entfällt, sobald der Anbieter die Schwellen des § 2 Nr. 17 BFSG (zehn Beschäftigte bzw. 2 Mio. Euro) nicht mehr einhält, sowie für den Fall, dass künftig zugleich ein vom BFSG erfasstes Produkt (z. B. ein E-Book-Lesegerät oder eine vergleichbare Hardware-/Reader-Funktion) angeboten würde; für Produkte gilt die Dienstleistungs-Ausnahme nicht. In diesen Fällen würde eine gesetzliche Pflicht entstehen, und diese Erklärung wäre entsprechend anzupassen. Der Anbieter überprüft den Status regelmäßig.
2.6Diese Erklärung und alle nachstehend beschriebenen Maßnahmen erfolgen folglich vollständig freiwillig als angestrebter Qualitätsstandard. Aus dieser freiwilligen Selbstverpflichtung wird kein einklagbarer Anspruch auf einen bestimmten Konformitätsgrad oder auf die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet.
§ 3Stand der Vereinbarkeit (freiwillige Selbsteinschätzung)
3.1ExamLab orientiert sich freiwillig an den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA (über EN 301 549). Nach einer internen, nicht repräsentativen Selbsteinschätzung ist die Plattform derzeit teilweise vereinbar. Diese Angabe beschreibt einen angestrebten Stand und ist keine Zusicherung eines bestimmten Konformitätsgrades.
3.2Die Einschätzung beruht auf einer internen Selbstbewertung und ersetzt keine externe Konformitätsbewertung. Eine prozentgenaue Konformitätsquote wird bewusst nicht ausgewiesen, da eine belastbare Aussage erst eine externe, fachliche Prüfung erlaubt. Eine solche Prüfung ist als freiwillige Maßnahme angestrebt (siehe § 7).
§ 4Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche entsprechen nach derzeitiger Selbsteinschätzung noch nicht vollständig dem angestrebten Maßstab WCAG 2.1 AA:
| Nr. | Bereich / Barriere | WCAG-Bezug (2.1) |
|---|---|---|
| a) | Einzelne Modal-Dialoge halten den Tastatur-Fokus nicht zuverlässig (Fokus verlässt den Dialog). | 2.4.3, 2.1.2 |
| b) | In einigen Datentabellen fehlen ausgezeichnete Spalten-/Zeilen-Überschriften. | 1.3.1 |
| c) | Auf zwei Seiten existiert mehr als eine Hauptüberschrift (mehrfaches h1). |
1.3.1 |
| d) | Einzelne Akzentfarben (Gold, Violett) erreichen auf hellem Hintergrund nicht den Mindestkontrast 4.5:1. Dieser Mangel besteht modusübergreifend und wird durch den Dunkelmodus nicht vollständig behoben (siehe § 5, vorletzter Punkt). | 1.4.3 |
| e) | Die mobile Filterleiste der Bibliothek ist auf kleinen Bildschirmen nicht zuverlässig erreichbar. | 2.1.1 |
| f) | Die Ergebnisse der KI-Klausurkorrektur (geschätzte Note, Schwächenanalyse, Lernpfad) sind häufig lange, strukturierte und teils tabellarische Dokumente. Ihre Screenreader-Bedienbarkeit ist gegeben, jedoch sind die korrekte Tabellen-Auszeichnung, das Reflow-Verhalten auf kleinen Bildschirmen sowie die Nutzung mit Braille-Ausgabegeräten noch nicht abschließend verifiziert. | 1.3.1, 1.4.10, 4.1.2 (Verifikation offen) |
| g) | Die aus der KI-Klausurkorrektur exportierten Dokumente (PDF und DOCX) sind hinsichtlich getaggter Struktur, Lesereihenfolge und Tabellen-Zugänglichkeit noch nicht durchgängig geprüft. | 1.3.1, 1.3.2, 4.1.2 (Verifikation offen) |
§ 5Bisher umgesetzte Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen beschreiben den nach interner Selbsteinschätzung umgesetzten Stand; einzelne Punkte können je nach Bereich noch nicht lückenlos greifen (siehe die in § 4 benannten offenen Punkte):
Skip-Link „Zum Inhalt springen“ auf jeder Seite (WCAG 2.4.1).
Modale Dialoge mit
role=\„dialog\“,aria-modalund Schließen per ESC.Eingabefelder mit
aria-invalid,aria-requiredundaria-describedby.Statusmeldungen als Live-Regionen: dringende bzw. fehlerkritische Meldungen mit
role=\„alert\“/aria-live=\„assertive\“, gewöhnliche Bestätigungs-Hinweise mitrole=\„status\“/aria-live=\„polite\“, um den Screenreader-Lesefluss nur dort zu unterbrechen, wo es erforderlich ist.Globale Beachtung von
prefers-reduced-motion(WCAG 2.3.3).Durchgängige Tastaturbedienbarkeit der Hauptbereiche (WCAG 2.1.1).
Dunkelmodus mit verbesserten Kontrastwerten; dies behebt den unter § 4 d) genannten Kontrastmangel einzelner Akzentfarben jedoch nicht vollständig und stellt keine generelle Kontrast-Konformität dar.
Konfigurierbare Schriftgröße (Einstellungen → Anzeige).
§ 6Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
6.1Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt; die zugrunde liegende interne Selbstbewertung erfolgte zuletzt am 28.05.2026.
6.2Verwendete Methode: interne Selbstbewertung mit automatisierten Werkzeugen (axe DevTools, Lighthouse Accessibility) sowie manuellen Tastatur- und Screenreader-Tests (VoiceOver). Automatisierte Werkzeuge decken nur einen Teil möglicher Barrieren ab; eine externe Konformitätsbewertung hat noch nicht stattgefunden. Die in § 5 genannten Maßnahmen werden vor der Veröffentlichung dieser Erklärung technisch gegengeprüft, damit die Angaben dem tatsächlichen Umsetzungsstand entsprechen.
§ 7Geplante freiwillige Verbesserungen
Die folgenden Punkte sind als freiwillige, unverbindliche Vorhaben ohne feste Frist zu verstehen; eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht:
Vollständiger Fokus-Einschluss (Focus-Trap) in allen modalen Dialogen.
Ausgezeichnete
scope-/caption-Strukturen in allen Datentabellen.Reduktion auf eine Hauptüberschrift (
h1) je Seite.Kontrast-Überprüfung und Anpassung der betroffenen Akzentfarben auf mindestens 4.5:1, modusübergreifend.
Erreichbarkeit der mobilen Bibliothek-Filterleiste (z. B. über ein Bottom-Sheet).
Zugänglichkeit der KI-Korrektur-Ergebnisse einschließlich getaggter, barrierearmer PDF-/DOCX-Exporte (Struktur, Lesereihenfolge, Tabellen) und Verifikation mit Braille-Ausgabegeräten.
Anstreben einer externen, fachlichen Barrierefreiheitsbewertung sowie Tests mit Nutzerinnen und Nutzern, die assistive Technologien einsetzen.
Prüfung verständlich aufbereiteter Fassungen zentraler Hilfe- und Lerninhalte.
§ 8Feedback und Kontakt
8.1Wenn dir Barrieren auffallen oder du Inhalte in einer zugänglicheren Form benötigst, wende dich bitte an:
E-Mail: barrierefreiheit@exam-lab.de
Post: Yusuf Yeneroglu, Rösratherstraße 44, 51107 Köln
8.2Wir nehmen deine Meldung unter einer Vorgangsnummer auf und antworten in der Regel innerhalb von vier Wochen. Wir teilen dir mit, was wir tun können, und stellen dir benötigte Inhalte — soweit möglich und zumutbar — in einer barrierearmen Ersatzform (z. B. als reiner Text oder per E-Mail) bereit.
§ 9Durchsetzung und Schlichtung (nachrichtlicher Hinweis)
9.1Keine BFSG-Pflicht, keine BFSG-Aufsicht. Da für ExamLab aufgrund der Kleinstunternehmen-Ausnahme (§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG) keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht nach dem BFSG besteht, ist für die Plattform auch kein gesetzliches Durchsetzungs- oder Aufsichtsverfahren nach dem BFSG einschlägig. Die Marktüberwachung von Dienstleistungen nach dem BFSG (Abschnitt 7, §§ 28–31 BFSG) wird in Deutschland durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR, Magdeburg) wahrgenommen; mangels Anwendbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen unterliegt ExamLab dieser Marktüberwachung in barrierefreiheitsbezogener Hinsicht nicht. Auch die Bußgeldvorschriften des BFSG (§ 37 BFSG) sind aus demselben Grund nicht einschlägig.
9.2Nachrichtlicher Hinweis auf die Schlichtung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht das BFSG in § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren vor, das bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) angesiedelt ist. Diese Schlichtungsstelle ist über das BGG hinaus durch § 34 BFSG auch für Schlichtungsverfahren gegen private Wirtschaftsakteure nach dem BFSG zuständig. Da für ExamLab nach dem Vorstehenden keine BFSG-Pflicht besteht, ist ein solches Verfahren hier nicht eröffnet. Sollte eine gemeinsame Lösung mit uns dennoch nicht gelingen, weisen wir freiwillig und ausschließlich nachrichtlich auf diese allgemeine Anlauf- und Schlichtungsstelle hin:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin Telefon: 030 / 18 527-2805 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
9.3Unabhängig davon bleibt es dir jederzeit unbenommen, dich zunächst direkt an uns zu wenden (§ 8); wir nehmen jede Meldung ernst und bemühen uns um eine zügige, einvernehmliche Lösung.
ExamLab – exam-lab.de | Juni 2026
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