KI-Richtlinien
Transparenz, Anbieter, Drittland und Nutzerrechte nach EU-AI-Act
Stand: Juni 2026
PDF herunterladen§ 1Grundverständnis und KI-Begriff
1.1„Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnet in diesen Richtlinien KI-Systeme im Sinne des Art. 3 Nr. 1 KI-VO, also maschinengestützte Systeme — insbesondere große Sprachmodelle (Large Language Models) —, die aus Eingaben ableiten, wie sie Ausgaben wie Texte, Vorhersagen oder Empfehlungen erzeugen.
1.2KI-Ausgaben können überzeugend formuliert sein, sind aber keine gesicherte Wissensquelle. Sie können falsche, veraltete, verzerrte oder frei erfundene Inhalte enthalten (vgl. § 9). Jede KI-Ausgabe ist deshalb von dir kritisch zu prüfen.
1.3Maßgeblich für die rechtliche Einordnung einer Verarbeitung (Drittland, Einwilligung, Speicherdauer) ist der eingesetzte Anbieter, nicht das konkret eingesetzte Modell. Welches Modell eines Anbieters wir verwenden, kann sich abhängig von Verfügbarkeit, Leistung und Auslastung ändern.
§ 2Eingesetzte KI-Anbieter
Die folgende Übersicht nennt die Anbieter, ihren typischen Einsatzbereich und die datenschutzrechtliche Übermittlungsgrundlage. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung selbst (regelmäßig Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) ist in der Datenschutzerklärung (DOK-DAT-01) benannt.
2.1 Anthropic PBC (USA)
Einsatz: Klausur-Korrektur, SLT-Feedback, KI-Tutor.
Speicherung: bis zu 30 Tage zur Missbrauchserkennung; kein Training auf Nutzerdaten (vertraglich vereinbart).
Übermittlungsgrundlage: EU-US Data Privacy Framework (DPF, Beschluss der Kommission vom 10.07.2023) — ergänzend abgesichert durch EU-Standardvertragsklauseln (SCC, Beschluss 2021/914) als Doppelabsicherung. Der DPF-Zertifizierungsstatus wird laufend über dataprivacyframework.gov verifiziert.
2.2 OpenAI L.L.C. (USA)
Einsatz: Transkription, ergänzende Korrektur- und Klassifikationsaufgaben.
Speicherung: bis zu 30 Tage; kein Training auf API-Daten (API-Standard).
Übermittlungsgrundlage: DPF, ergänzend SCC (wie 2.1).
2.3 Mistral AI SAS (Frankreich, EU)
Einsatz: schnelle Klassifikationen, Routing zwischen Funktionen.
Übermittlungsgrundlage: EU-Anbieter; keine Drittland-Übermittlung.
2.4 Optionale China-Anbieter (nach aktueller Produktionskonfiguration deaktiviert)
Für rein kostengünstige Aufgaben (z. B. Karteikarten-Verfeinerung, Long-Context-Verarbeitung) lassen sich technisch zwei Anbieter aus China anbinden:
DeepSeek (Hangzhou) Technology Co., Ltd. (China)
Moonshot AI / Kimi (China)
Für diese Anbieter gilt einheitlich:
Es besteht kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Wegen der dortigen Rechtslage (u. a. behördliche Zugriffsbefugnisse nach chinesischem Recht/PIPL) bestehen erhöhte Drittland-Risiken.
Diese Anbieter sind nach aktueller Produktionskonfiguration deaktiviert. Die Produktionsumgebung entfernt die China-Zugangsschlüssel beim Start automatisch (Standard-Sperre); allein eine bewusste Freischaltung außerhalb der Produktivumgebung kann sie reaktivieren. Solange diese Sperre greift, findet keine Übermittlung nach China statt.
Würden diese Anbieter künftig reaktiviert, erfolgte eine Übermittlung ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Opt-in-Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO (eigene Checkbox, standardmäßig nicht gesetzt). Die Einwilligung würde dabei anlassbezogen und eng begrenzt eingeholt; eine pauschale Einwilligung in eine dauerhafte oder systematische Übermittlung stützt diese Ausnahme nicht (§ 6.4).
§ 3KI-Funktionen im Detail
3.1 Klausur-Korrektur („Coach“)
Du gibst Sachverhalt, Musterlösung und deine eigene Lösung ein. Der KI-Coach analysiert Aufbau, Subsumtion, Argumentation und Streitstandsbehandlung und gibt dir eine Schwächenanalyse sowie einen Lernpfad.
Die ausgewiesene Punkt- oder Notenangabe ist eine unverbindliche, algorithmisch geschätzte Einschätzung — keine verbindliche Prognose deiner Examens- oder Klausurnote. Die Korrektur erfolgt automatisiert und entfaltet keine verbindliche Wirkung (siehe § 6, § 7).
3.2 Sachverhalts-Lese-Trainer (SLT)
Du annotierst einen juristischen Sachverhalt. Die KI gleicht deine Annotation mit einer modellbasierten Referenz ab und schlägt Verbesserungen vor.
3.3 Quiz-Erklärungen
Zu jeder Quiz-Frage kannst du eine ausführliche, KI-generierte Erklärung anfordern. Sie kann von der hinterlegten Musterlösung leicht abweichen.
3.4 Karteikarten-Generator (optional)
Aus eigenem Text oder einer Schema-Quelle erzeugt die KI Karteikarten-Entwürfe. Diese sind als „KI-generiert“ markiert und vor dem Lernen von dir zu prüfen.
3.5 Tutor- und Copilot-Chat
Du kannst freie Fragen stellen. Antworten sind als KI-generiert gekennzeichnet. Beim ersten Aufruf eines KI-Chats wirst du gemäß Art. 50 Abs. 1 KI-VO gesondert darauf hingewiesen, dass du mit einem KI-System interagierst.
3.6 „Magic Reorganizer“ — kein KI-System
Der Magic Reorganizer im Lernplan arbeitet ausschließlich regelbasiert (feste Heuristiken, keine LLM-Aufrufe). Er ist daher kein KI-System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Eine etwaige werbliche Bezeichnung als „AI“ wird entsprechend bereinigt, damit keine Irreführung entsteht (§§ 5, 5a UWG).
§ 4Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO
4.1Jede KI-Ausgabe auf der Plattform ist als „KI-generiert“ gekennzeichnet.
4.2Bei KI-Chats wirst du zu Beginn der Interaktion darüber informiert, dass du mit einem KI-System sprichst (Art. 50 Abs. 1 KI-VO).
4.3Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO werden ab dem 02.08.2026 verbindlich (Art. 113 KI-VO regelt die gestaffelten Geltungsdaten; Datum vor Veröffentlichung bestätigen). ExamLab setzt die Hinweis- und Kennzeichnungssysteme bereits jetzt um.
§ 5Nutzungs-Limits pro Tarif
5.1KI-Funktionen sind tarifabhängig limitiert.
5.2Die aktuellen Werte siehst du in deinem Account-Bereich „Plan & Nutzung“ sowie auf der Preisseite. Die Limits gelten je Kalendermonat und werden zum Monatsende zurückgesetzt.
5.3Bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. automatisiertes Massen-Botting, Prompt-Injection-Versuche) sind wir berechtigt, das Limit vorübergehend und verhältnismäßig auszusetzen. Nach Wegfall des Missbrauchs wird das reguläre Limit wiederhergestellt.
§ 6Datenfluss, PII-Filter und Drittland-Transfer
6.1Wenn du eine KI-Funktion auslöst, gelangt dein eingegebener Text an den jeweils zuständigen Anbieter (§ 2). Vor der Übermittlung an externe Anbieter durchläuft dein Text einen internen PII-Filter, der erkennbare Identifikatoren (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, IBAN, Anschrift, Telefonnummer) entfernt oder pseudonymisiert. Der Filter ist Teil des Übermittlungswegs; er ist jedoch eine Schutzmaßnahme nach dem Stand der Technik und keine Garantie vollständiger Anonymisierung (§ 6.2).
6.2Grenze des PII-Filters. Der Filter zielt auf Identifikatoren. Er erkennt nicht zuverlässig besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheits-, Religions-, Herkunfts-, politische oder Sexualleben-Daten), wenn diese im Freitext vorkommen. Bitte gib keine solchen sensiblen Daten in Eingabefelder ein. Übungs-Sachverhalte und Klausuren sollten anonymisiert verwendet werden.
6.3EU- und DPF-Transfer. Anbieter aus der EU (Mistral) oder mit DPF-Zertifizierung samt ergänzenden SCC (Anthropic, OpenAI) werden ohne gesonderte Einwilligung eingesetzt. Der DPF-Status wird laufend verifiziert; der DPF-Beschluss ist vor Veröffentlichung gegen den aktuellen Stand zu bestätigen.
6.4China-Transfer. Anbieter ohne Angemessenheitsbeschluss (China: DeepSeek, Kimi) sind nach aktueller Produktionskonfiguration deaktiviert (§ 2.4); die Produktionsumgebung sperrt die Zugangsschlüssel beim Start. Käme es zu einer Reaktivierung, erfolgte eine Übermittlung nur nach gesonderter, ausdrücklicher Opt-in-Einwilligung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO (eigene, standardmäßig nicht gesetzte Checkbox). Diese Ausnahme trägt keine pauschale Einwilligung in eine dauerhafte oder routinemäßige Übermittlung; die Einwilligung müsste daher anlassbezogen und eng begrenzt eingeholt werden, und du würdest zuvor über das fehlende Schutzniveau und die bestehenden Risiken aufgeklärt. Solange die Produktions-Sperre greift, wird die Transfergrundlage nicht in Anspruch genommen.
6.5Widerruf. Du kannst eine erteilte Einwilligung jederzeit in den Einstellungen widerrufen. In diesem Fall verwenden wir ausschließlich EU- oder DPF-konforme Anbieter; einzelne Funktionen können dadurch eingeschränkt sein.
§ 7Deine Rechte gegenüber KI-Ausgaben
7.1Information. Jede KI-Ausgabe ist als „KI-generiert“ markiert (§ 4).
7.2Widerspruch und Abschaltung. Du kannst KI-Funktionen in deinen Einstellungen vollständig deaktivieren.
7.3Keine verbindliche Bewertung. KI-Bewertungen sind unverbindliche Einschätzungen ohne rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung. Du bist an keine KI-Bewertung gebunden; sie entscheidet nicht über deine Note, deinen Studien- oder Examenszugang oder dein Fortkommen. Für eine verbindliche Bewertung sowie für eine menschliche Prüfung wende dich an deine Korrektorin bzw. deinen Korrektor oder an deine Universität; soweit dir ein Recht auf Eingreifen einer Person zusteht, kannst du es auf diesem Weg geltend machen (vgl. § 7.4, Art. 22 Abs. 3 DSGVO).
7.4Verhältnis zu Art. 22 DSGVO. Die Klausur-Korrektur verarbeitet deine Eingaben automatisiert und enthält profiling-nahe Elemente (Analyse individueller Leistung). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO liegt nach unserer Einschätzung gleichwohl nicht vor: Die geschätzte Note hat keine rechtliche Wirkung, entscheidet nicht über Examens- oder Studienzugang und entfaltet keine institutionelle Bindung. Den weiten Begriff der automatisierten Entscheidung (vgl. EuGH 07.12.2023, C-634/21 — Score gilt bereits als „Entscheidung“, wenn ein Dritter ihm bei seiner eigenen Entscheidung maßgebliches Gewicht beimisst; Aktenzeichen und Kernaussage vor Veröffentlichung über curia.europa.eu bestätigen) berücksichtigen wir bei der laufenden Überprüfung dieser Einordnung. Sollte eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO vorliegen, steht dir das Recht auf Eingreifen einer Person, auf Darlegung deines Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung zu (Art. 22 Abs. 3 DSGVO); dieses Recht kannst du gegenüber der für die verbindliche Bewertung zuständigen Stelle (Korrektor/Universität) ausüben (§ 7.3).
7.5Erklärung. Auf Anfrage erläutern wir dir nachvollziehbar, mit welcher Art von KI-System und nach welchen Kriterien deine Eingaben verarbeitet werden. Die eingesetzten Anbieter sind in der Datenschutzerklärung (DOK-DAT-01) benannt.
7.6Löschung. Über die DSGVO-Löschfunktion oder im Account-Bereich kannst du deinen KI-Verlauf löschen.
§ 8Einordnung nach KI-VO (offen und überprüfbar)
8.1Wortlaut Anhang III. Wir verkennen nicht, dass Anhang III Nr. 3 KI-VO Bildungs-KI erfasst, die u. a. den Zugang/die Zulassung zu Bildungseinrichtungen steuert oder Lernergebnisse bewertet, auch wenn die Bewertung den Lernprozess steuert (Anhang III Nr. 3 nennt darüber hinaus weitere Untertatbestände, etwa die Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus und die Überwachung verbotenen Verhaltens bei Prüfungen; hier bewusst auf die für ExamLab einschlägigen Varianten verkürzt). Die Klausur-Korrektur berührt diesen Bereich dem Wortlaut nach und wird deshalb nicht pauschal als irrelevant behandelt. Der genaue Wortlaut ist vor Veröffentlichung gegen den konsolidierten VO-Text (eur-lex) zu bestätigen.
8.2Tragende Begründung (Zweckbestimmung und Wirkung). Maßgeblich ist die konkrete Zweckbestimmung und Wirkung (Art. 6 Abs. 2 KI-VO): ExamLab ist eine private Selbstlern-Plattform. Die KI-Korrektur dient ausschließlich der Übung; sie entscheidet nicht über Zulassung, Note, Fortkommen oder Ausschluss in einem formalen Bildungs- oder Prüfungsverfahren. Die verbindliche Bewertung verbleibt bei der Korrektur bzw. der Universität (§ 7.3). Es besteht keine Machtasymmetrie zwischen Prüfling und prüfender Institution, weil ExamLab nicht prüfende Institution ist.
8.3Profiling-Frage (Art. 6 Abs. 3 KI-VO). Offen angesprochen: Eine individuelle Leistungsanalyse ist profiling-nah und würde, läge ein einschlägiger Anhang-III-Hochrisiko-Einsatz vor, eine Rückausnahme nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO sperren. Wir stützen die Nicht-Hochrisiko-Einordnung daher nicht allein auf die Rückausnahme, sondern primär auf die fehlende entscheidungsleitende, institutionell-verbindliche Wirkung (8.2). Die Ausgabe ist als unverbindliche Selbsteinschätzung gekennzeichnet (§ 7.3, § 5 Disclaimer DOK-DIS-01).
8.4Dokumentation und Re-Evaluation. Wir dokumentieren diese Einordnung intern im Sinne des Art. 6 Abs. 4 KI-VO und überprüfen sie regelmäßig, insbesondere bei Funktionserweiterungen, neuen Anwendungsfällen, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen oder Änderungen der KI-VO und der dazu ergangenen Leitlinien. Sollte sich eine Hochrisiko-Einordnung ergeben, kommunizieren wir dies unverzüglich und ergreifen die erforderlichen Compliance-Maßnahmen (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation nach Anhang IV, Registrierung).
8.5KMU-Hinweis zu Sanktionen. Rein klarstellend: ExamLab wird als Kleinst-/Kleinunternehmen geführt. Bei Geldbußen nach Art. 99 KI-VO gilt für KMU, einschließlich Start-ups, der jeweils niedrigere der gestaffelten Beträge (Festbetrag oder Prozentsatz vom Jahresumsatz, Art. 99 Abs. 6 KI-VO). Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, um Fehlzitate zu vermeiden; maßgeblich ist der aktuelle VO-Text.
§ 9Bekannte Grenzen und Risiken
Halluzinationen: KI kann frei erfundene, plausibel klingende Aussagen treffen.
Veraltete Trainingsdaten: Modelle haben Stichtage und kennen jüngere Reformen unter Umständen nicht.
Verzerrungen (Bias): KI kann Muster aus Trainingsdaten unbewusst übernehmen.
Sprach- und Stilabweichung: KI trifft nicht zwingend den Examens-Gutachtenstil.
Nicht-Determinismus: Identische Eingaben können geringfügig unterschiedliche Ausgaben liefern.
Keine Rechtsberatung: KI-Ausgaben ersetzen weder eine verbindliche Korrektur noch eine Rechts- oder Studienberatung.
§ 10Beschwerden und Anregungen
Wenn dir eine KI-Ausgabe rechtswidrig, gefährlich oder grob fehlerhaft erscheint, melde sie uns bitte mit Screenshot oder Job-ID an support@exam-lab.de. Wir prüfen und dokumentieren den Fall und passen bei Bedarf Prompt-Vorlagen oder die Anbieter-Auswahl an. Datenschutzrechtliche Anliegen richtest du an datenschutz@exam-lab.de; das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) bleibt unberührt.
ExamLab – exam-lab.de | Juni 2026
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