Community-Richtlinien
Verhaltensregeln, Moderation und DSA-Konformität
Stand: Juni 2026
PDF herunterladen§ 1Geltungsbereich
1.1Diese Community-Richtlinien gelten für alle Inhalte, die du innerhalb von ExamLab in Bereichen mit öffentlicher oder gruppenweiter Sichtbarkeit veröffentlichst, insbesondere:
Beiträge und Kommentare,
geteilte Karteikarten-Sets,
Schemata-Vorschläge,
Profilangaben,
Lerngruppen,
Study-Rooms,
Hochschulgruppen.
1.2Für reine Privatinhalte und das Solo-Lernen gelten allein die AGB, die Datenschutzerklärung und der Disclaimer.
1.3Die Community ist ein aktiver Bestandteil von ExamLab. Eine Abschaltung einzelner Module wird, soweit sie erfolgt, gesondert angekündigt (§ 14).
§ 2Rechtsstellung von ExamLab und anwendbares Recht
2.1ExamLab speichert von Nutzerinnen und Nutzern bereitgestellte Inhalte und ist insoweit ein Hostingdiensteanbieter im Sinne des Art. 3 lit. g (iii) DSA. Für fremde, von Nutzern eingestellte Inhalte gilt das Haftungsprivileg des Art. 6 DSA, das seit Geltung des DSA die tragende unionsrechtliche Grundlage ist; flankierend gelten §§ 7, 10 DDG (das DDG hat zum 14.05.2024 das TMG abgelöst). Danach haftet ExamLab für nutzergenerierte Inhalte erst, sobald es tatsächliche Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit erlangt und nicht unverzüglich tätig wird. Eine allgemeine Pflicht, die gespeicherten Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Rechtsverstößen zu suchen, besteht nicht (Art. 8 DSA, § 7 Abs. 2 DDG).
2.2ExamLab betreibt mit der Community zugleich eine Online-Plattform im Sinne des Art. 3 lit. i DSA. Der Anbieter ist als Einzelunternehmen ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme). Der Anbieter hat seine Niederlassung in Köln und damit in der Union; einen gesetzlichen Vertreter in der Union nach Art. 13 DSA muss ExamLab daher nicht benennen (dieser ist nur für Anbieter ohne Niederlassung in der Union erforderlich). Dass die technische Infrastruktur über Anbieter mit Sitz außerhalb der Union (Hosting in den USA) betrieben wird, ändert an der Niederlassung des Anbieters nichts.
2.3Maßgeblich für den Umfang der DSA-Pflichten ist die Unterscheidung zwischen den Pflichten für alle Hostingdienste (Abschnitt 2 des DSA) und den zusätzlichen Pflichten für Online-Plattformen (Abschnitt 3 des DSA, Art. 19–28). Daraus folgt:
Unabhängig von der Unternehmensgröße gelten die für Hostingdienste verbindlichen Pflichten, insbesondere die Kontaktstellen (Art. 11, 12 DSA), die Transparenz und Fairness der Bedingungen (Art. 14 DSA), das Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA) und die Begründungspflicht bei Maßnahmen (Art. 17 DSA).
Vom jährlichen Basis-Transparenzbericht nach Art. 15 DSA ist ExamLab nicht über Art. 19 DSA, sondern über die eigene Ausnahme des Art. 15 Abs. 2 DSA befreit; diese erfasst Kleinst- und Kleinunternehmen, solange sie keine sehr große Online-Plattform sind. Art. 15 ist eine Pflicht für alle Vermittlungsdienste (Abschnitt 1) und liegt außerhalb von Abschnitt 3.
Von den zusätzlichen Plattformpflichten des Abschnitts 3 (Art. 20 internes Beschwerdemanagement, Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung als Pflicht, Art. 24 plattformspezifischer Transparenzbericht) ist ExamLab nach Art. 19 DSA befreit. Die Befreiung des Art. 19 DSA gilt für Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG (Obergrenze der Befreiung: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR); ExamLab liegt als Kleinstunternehmen deutlich darunter und ist damit erst recht erfasst.
Ausgenommen von der Befreiung des Art. 19 DSA bleibt allein Art. 24 Abs. 3 DSA: Auf Verlangen des Koordinators für digitale Dienste oder der Kommission übermittelt ExamLab die dort genannten Informationen.
Die zusätzlichen Pflichten für sehr große Online-Plattformen (Art. 33 ff. DSA) finden keine Anwendung, weil die Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der Union nicht erreicht wird.
2.4Verliert ExamLab den Status als Kleinst- oder Kleinunternehmen, gelten die Plattformpflichten des Abschnitts 3 nach Ablauf der Übergangsfrist des Art. 19 Abs. 1 DSA i. V. m. Art. 4 Abs. 2 der Empfehlung 2003/361/EG (zwölf Monate). Diese Richtlinien werden in diesem Fall angepasst (§ 14).
2.5ExamLab erfüllt freiwillig einzelne der an sich nicht verpflichtenden Standards, soweit dies in diesen Richtlinien ausdrücklich zugesagt ist (insbesondere der E-Mail-Beschwerdeweg nach § 10 und die menschliche Prüfung nach §§ 9, 10).
§ 3Kontaktstellen (Art. 11, 12 DSA)
3.1ExamLab benennt eine zentrale elektronische Kontaktstelle. Diese dient sowohl der Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Gremium (Art. 11 DSA) als auch der direkten Kommunikation mit Nutzerinnen und Nutzern (Art. 12 DSA).
3.2Die Kontaktstelle ist leicht zugänglich und wird stets auf dem aktuellen Stand gehalten. Die Kontaktangaben sind öffentlich auf exam-lab.de (im Impressum und in diesem Dokument) sowie in der App abrufbar. Erreichbar ist die Kontaktstelle unter:
support@exam-lab.de — Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern (Art. 12 DSA),
info@exam-lab.de — Anfragen von Behörden und allgemeine Anfragen (Art. 11 DSA).
3.3Die Kommunikation mit der Kontaktstelle ist in deutscher Sprache möglich. Gegenüber Behörden ist zusätzlich die Kommunikation in englischer Sprache möglich.
3.4Die Kontaktstelle ermöglicht eine direkte, zügige Kommunikation auf elektronischem Wege; die Nutzer haben die Wahl des Kommunikationsmittels. Die Kommunikation beruht nicht ausschließlich auf automatisierten Instrumenten; Anfragen werden inhaltlich durch eine natürliche Person geprüft.
§ 4Grundprinzipien
Wir erwarten von allen Nutzerinnen und Nutzern:
respektvollen, sachlichen Umgang miteinander,
Hilfsbereitschaft und konstruktives Feedback statt persönlicher Angriffe,
Fairness bei der Bewertung von Lösungen und Karteikarten Dritter,
Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten,
Quellen-Treue bei juristischen Inhalten.
§ 5Verbotene Inhalte
5.1In der Community sind sowohl rechtswidrige Inhalte (Inhalte, die als solche oder durch Bezugnahme gegen geltendes Recht verstoßen, vgl. Art. 3 lit. h DSA) als auch richtlinienwidrige Inhalte (Inhalte, die gegen diese vertraglichen Community-Regeln verstoßen) untersagt. Beides kann zur Entfernung des Inhalts und zu Maßnahmen nach § 9 führen.
5.2Untersagt sind insbesondere:
| Inhalt | |
|---|---|
| a) | Beleidigungen, Diskriminierung, Hassrede gegen Personen oder Gruppen. |
| b) | Sexuelle Belästigung, Stalking, Bedrohungen. |
| c) | Verherrlichung, Aufruf oder Anleitung zu Straftaten. |
| d) | Beleidigende, ehrverletzende oder rufschädigende Aussagen über Dritte (Prüfer, Professoren, Mitstudierende). |
| e) | Urheberrechtsverletzungen, z. B. die Veröffentlichung von Lehrbuch-Auszügen, Klausuren oder Skripten Dritter ohne Erlaubnis (§§ 15 ff., 53 UrhG). |
| f) | Markenrechtsverletzungen, z. B. die unautorisierte Verwendung von Universitäts- oder Verlagslogos (§§ 14, 15 MarkenG). |
| g) | Falschinformationen, die geeignet sind, in Prüfungsleistungen Schaden zu stiften. |
| h) | Spam, Werbung, Affiliate-Links und Verlinkungen auf kommerzielle Angebote ohne Bezug zum Lerninhalt (vgl. § 5a UWG). |
| i) | Phishing, Malware-Links und Cross-Site-Scripting-Versuche. |
| j) | Das Veröffentlichen personenbezogener Daten Dritter (z. B. Name, Foto, Kontaktdaten) ohne Erlaubnis. Maßgeblich sind insoweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG); soweit ein Post über rein persönliche Zwecke hinausgeht und die Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) nicht greift, ist zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO erforderlich. |
5.3Gegen Inhalte, die du für rechtswidrig oder richtlinienwidrig hältst, kannst du das Melde- und Abhilfeverfahren nach § 8 nutzen.
§ 6Quellen bei juristischen Inhalten
6.1Beiträge zu Schemata, Streitständen, Karteikarten und Klausurlösungen sollen, soweit möglich, mit Quelle (Lehrbuch, Kommentierung, Gerichtsentscheidung) belegt sein.
6.2Eigene Auffassungen sind als solche zu kennzeichnen („m. E.“, „a. A.“).
6.3Aktuelle Reformen sind bei der Bezugnahme zu beachten, insbesondere die Schuldrechtsreform zu digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB, in Kraft seit 01.01.2022) und die Vorschriften zum Widerrufsrecht und zu seinen Rechtsfolgen (§ 355 BGB allgemeines Widerrufsrecht; § 356 BGB Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen; § 357 BGB Rechtsfolgen mit Ausnahme von Finanzdienstleistungen; § 357a BGB Wertersatz; jeweils auf Abschnittsebene, Bezeichnungen gegen den aktuellen Gesetzestext bestätigt). Da diese Normen mehrfach reformiert wurden, sind die jeweils zitierten Absätze gegen die tagesaktuelle Fassung zu prüfen.
§ 7Klausuren, Musterlösungen, Hausarbeiten
7.1Klausuren und Hausarbeiten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit die jeweilige Prüfungsordnung dies erlaubt und keine schutzwürdigen Interessen Dritter (Prüfer, Mitstudierende) verletzt werden.
7.2Aktuelle Klausuren laufender Examenstermine dürfen während des Termins nicht veröffentlicht werden.
7.3Fremde Werke (Skripte, Kommentare, Lehrbücher) dürfen nicht ohne Erlaubnis hochgeladen oder geteilt werden (§ 5.2 lit. e).
§ 8Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA)
8.1ExamLab stellt ein leicht zugängliches, elektronisches Verfahren bereit, über das jede Person Inhalte melden kann, die sie für rechtswidrig oder richtlinienwidrig hält („Melden“-Funktion; zusätzlich support@exam-lab.de). Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
8.2Eine Meldung soll enthalten:
eine hinreichend begründete Darlegung, warum der Inhalt beanstandet wird,
die genaue elektronische Fundstelle (z. B. URL oder Beitragskennung),
Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person; diese Angabe entfällt bei Meldungen, die sich auf mutmaßliche Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie) beziehen (Art. 16 Abs. 2 lit. c DSA), und
eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind.
8.3ExamLab bestätigt den Eingang einer Meldung und bearbeitet sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Nach Abschluss teilt ExamLab der meldenden Person die getroffene Entscheidung mit und weist auf Rechtsbehelfsmöglichkeiten hin.
§ 9Maßnahmen und ihre Begründung (Art. 17 DSA)
9.1Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien oder gegen geltendes Recht kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
Entfernung oder Sperrung des betroffenen Inhalts,
Verwarnung,
zeitlich begrenzte Sperre einzelner Funktionen,
dauerhafte Kontosperrung.
9.2Bei jeder einschränkenden Maßnahme gegen von dir bereitgestellte Inhalte erhältst du eine klare und spezifische Begründung in Textform. Diese enthält gemäß Art. 17 DSA insbesondere:
die Art und den territorialen Umfang der Maßnahme sowie deren Dauer,
die Tatsachen und Umstände, auf die sich die Entscheidung stützt,
gegebenenfalls den Hinweis, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden,
die herangezogene Rechts- oder Richtliniengrundlage und
einen Hinweis auf die Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach § 10.
9.3Maßnahmen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme bearbeitet. Eine Beschwerde gegen eine Moderationsmaßnahme (§ 10) wird stets durch eine natürliche Person geprüft und nicht allein automatisiert entschieden. Dies ist eine freiwillige Selbstbindung, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht und tatsächlich eingehalten wird.
9.4Diese Begründungs- und Prüfpflichten betreffen die Moderation von Community-Inhalten. Sie sind zu unterscheiden von der automatisierten KI-Klausurkorrektur, die ExamLab als eigenen, nicht zur Community gehörenden Dienst anbietet und die in den dafür geltenden Bedingungen geregelt ist.
§ 10Beschwerdeweg und außergerichtliche Streitbeilegung
10.1Du kannst einschneidende Maßnahmen (Entfernung, Sperrung, Verwarnung, Kontosperre) anfechten. Sende deinen Einwand unter Bezugnahme auf die Maßnahme an support@exam-lab.de. Wir prüfen die Entscheidung erneut durch eine natürliche Person und melden uns in der Regel innerhalb von 14 Tagen zurück.
10.2Ein förmlicher interner Beschwerdemechanismus nach Art. 20 DSA ist für ExamLab nicht verpflichtend, weil ExamLab als Kleinstunternehmen nach Art. 19 DSA von den zusätzlichen Plattformpflichten des Abschnitts 3 des DSA befreit ist. Den vorstehenden E-Mail-Weg stellen wir gleichwohl freiwillig bereit.
10.3Unabhängig davon bleiben dir folgende Wege erhalten:
die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA vor einer dafür zertifizierten Stelle und
der ordentliche Rechtsweg.
10.4Du kannst dich außerdem jederzeit an den zuständigen Koordinator für digitale Dienste wenden; in Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur diese Funktion wahr.
§ 11Jugendschutz und Mindestalter
11.1Die Community richtet sich an Studierende und Examenskandidatinnen und -kandidaten. Sofern Minderjährige die Community nutzen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes (JuSchG, JMStV).
11.2Inhalte, die für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, sind in der Community untersagt.
11.3Eine auf das Profil von Minderjährigen ausgerichtete Werbung oder eine entsprechende Profilbildung findet nicht statt. Die Community richtet sich an Studierende sowie Examenskandidatinnen und -kandidaten und damit nicht überwiegend an Minderjährige, sodass die besondere Verständlichkeitsanforderung des Art. 14 Abs. 5 DSA hier nicht zwingend greift. Vorsorglich sind diese Richtlinien gleichwohl so formuliert, dass sie auch für jüngere Nutzerinnen und Nutzer verständlich sind.
§ 12Lerngruppen und Study-Rooms
12.1Audio- und Videoaufzeichnungen sind nur mit ausdrücklicher, vorheriger Einwilligung aller Teilnehmer zulässig (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO). Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
12.2Bildschirm-Teilen darf nicht zur Anzeige laufender Examensklausuren genutzt werden.
12.3Der Gruppen-Initiator ist zur Wahrung dieser Richtlinien innerhalb seiner Gruppe verpflichtet.
12.4Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Lerngruppen und Study-Rooms gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von ExamLab. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
§ 13Universitäts- und Hochschulgruppen
13.1Hochschulbezogene Gruppen dürfen die jeweilige Universität nur referenzieren, nicht aber ihr Marken-Logo verwenden, sofern keine schriftliche Zustimmung der Universität vorliegt (§§ 14, 15 MarkenG).
13.2Inhalte sind als „inoffiziell“ und ohne Verbindung zur Universität klar zu kennzeichnen.
§ 14Bedingungen, Transparenz und Änderungen (Art. 14 DSA)
14.1Diese Richtlinien sind die Allgemeinen Bedingungen für die Community im Sinne des Art. 14 DSA. Sie informieren in klarer, verständlicher Sprache über die Beschränkungen, denen die Nutzung der Community unterliegt, sowie über die Moderation und die Rechtsbehelfe.
14.2Bei der Anwendung dieser Richtlinien und bei Moderationsentscheidungen handelt ExamLab sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig und berücksichtigt die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten, einschließlich der Grundrechte (Art. 14 Abs. 4 DSA).
14.3Transparenz. ExamLab ist als Kleinstunternehmen von der jährlichen Berichtspflicht nach Art. 15 DSA (Art. 15 Abs. 2 DSA) sowie vom plattformspezifischen Transparenzbericht nach Art. 24 DSA (Art. 19 DSA) befreit. Unberührt bleibt die Pflicht, dem zuständigen Koordinator für digitale Dienste oder der Kommission auf Verlangen Informationen zu den durchschnittlich monatlich aktiven Nutzern in der Union zu übermitteln (Art. 24 Abs. 3 DSA).
14.4Wir behalten uns vor, diese Richtlinien anzupassen, insbesondere wenn neue Community-Module aktiviert werden oder sich die Rechtslage ändert. Wesentliche Änderungen kündigen wir im Voraus per E-Mail und über das In-App-Banner an.
ExamLab · Community-Richtlinien · exam-lab.de · Stand Juni 2026. Die zitierten DSA-Fundstellen sind gegen den konsolidierten Verordnungstext (VO (EU) 2022/2065, vollständig anwendbar seit 17.02.2024) bestätigt; die zivilrechtlichen Normbezüge (BGB) sind gegen den jeweils aktuellen Gesetzestext zu prüfen.
ExamLab – exam-lab.de | Juni 2026
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